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Ein Vergleich   des Südeingangs   der Grotta di San Giovanni.   Hier hat sich so einiges geändert.
Die Grottenabsicherung mit Durchgangsverbot(zeitlich) gab es 1968 nicht.  Strom für die Beleuchtung des Grotten-
Durchgangs mußte bezahlt werden. Zeitzeugen,  links Februar 1968  und rechts  das Jahr 2006 im September.

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Bild 08 Verglech 3 / image 8 of 19

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