Ein Vergleich des Südeingangs der Grotta di San Giovanni. Hier hat sich so einiges geändert.
Die Grottenabsicherung mit Durchgangsverbot(zeitlich) gab es 1968 nicht. Strom für die Beleuchtung des Grotten-
Durchgangs mußte bezahlt werden. Zeitzeugen, links Februar 1968 und rechts das Jahr 2006 im September.
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